Sprechen wir über Mitwirkung
17. Februar 2023
Wie sich bei der Frage der Wahlzettel und dem «bisherigen»-Bonus gezeigt hat (Interpellation vom 23.1.23, Dr. Brigitta Gerber), würde die Volkswahl von Exekutive und Legislative auf Bürgergemeindeebene dem Grundsatz der Gewaltentrennung besser entsprechen. Dies wurde auch schon von anderen Seiten vorgeschlagen.
Dazu ist wissenswert, dass der grösste Teil der Exekutivmitglieder von Gemeinden in der Schweiz durch das Volk resp. die Stimmberechtigten gewählt wird. Diese Lösung sieht auch der Kanton Basel-Stadt
im Gemeindegesetz (§ 15 Abs. 2) vor. Gemäss § 22 des Gemeindegesetzes besteht jedoch für die Bürgergemeinde Basel eine Ausnahme, resp. es wird darauf verwiesen, dass die Gemeindeordnung die Wahl des Bürgerrates regelt. Die Gemeindeordnung der Bürgergemeinde sieht nun aber vor, dass der Bürgerrat vom Bürgergemeinderat (der Legislative) jeweils in dessen konstituierender Sitzung gewählt wird(§ 13).
Da die Mitglieder der Exekutive zum grossen Teil auch für die Legislative kandidieren, haben wir eine spezielle Situation: Nach der Wahl des Bürgerrates kommt es in der zweiten Sitzung des Bürgergemeinderates für den Fall, dass gewählte Mitglieder des Bürgergemeinderats in den Bürgerrat gewählt werden, zu einem grösseren Nachrücken, das die parlamentarische Arbeit erschwert. Als Bügerrät:innen sind aber schon heute alle Stimmberechtigten der Bürgergemeinde wählbar, also auch nicht-gewählte Bürgergemeinderät:innen resp. Personen, die nicht (mehr) dem Bürgergemeinderat angehören.
Die bestehende Situation ist unbefriedigend und entspricht nicht dem demokratischen Standard einer Gemeindeorganisation. Die einfachste Lösung wäre, sowohl den Bürgergemeinderat (Legislative) wie
auch den Bürgerrat (die Exekutive) vom Volk wählen zu lassen, wie dies im Gemeindegesetz angedacht ist.
Für die Legitimation der Bürgergemeinde wären ein fairer Proporz, die Klärung der Gewaltenteilung sowie verbesserte Transparenz gegen aussen ein richtiger und wichtiger Schritt. In diesem Sinne
ersuchen die Unterzeichnenden den Bürgergemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Bürgerrat wird beauftragt, dem Bürgergemeinderat eine Änderung der Gemeindeordnung vorzulegen, welche eine Volkswahl des Bürgerrates vorsieht.
Die Bürgergemeinderät:innen:
Dr. Brigitta Gerber, Bürgergemeinderätin GB/ BastA!
Jan Goepfert, Bürgergemeinderat SP
Stefan Rommerskirchen, Bürgergemeinderat GB/Grüne
Am 6.9.25 bei der Swiss Diversity Award Night in Bern! – ein Abend voller Vielfalt, Inklusion und Begegnung. Die Offene Kirche Elisabethen wurde in der Kategorie Religion & Spiritualität ausgezeichnet – nach über 30 Jahren Einsatz für queere Menschen und darüber hinaus für Inklusion auf allen Ebenen. Es war unglaublich schön, diesen Moment mit der OKE-Delegation zu erleben, die Freude auf der Bühne zu spüren und während des Apéros und Essens Gespräche und Begegnungen zu genießen. Musik, Tanz, inspirierende Menschen aus allen Bereichen – ein Abend, der zeigt, wie gelebte Diversität die Gesellschaft bereichern kann! Und ja, Basel hat voll abgeräumt! Wir durften auch Michela Seggiani und Malika Marmouq, die für ihr tolle Projekt " Genderbox. Pride Tour" ausgezeichnet wurden, gratulieren Ein Abend, der Hoffnung macht und zeigt: Inklusion und Respekt für alle ist möglich – und wichtig!

Good Governance und Nachhaltigkeit bei den Wertschriftenportfolios der Bürgergemeinde Basel In den Legislaturzielen (2023-2029) schreibt der Bürgerrat, dass es oberstes Ziel sei, die Nachhaltigkeit in allen drei Dimensionen zu leben: ökonomisch, ökologisch und sozial. Die Institutionen sorgen aber auch dafür, «dass die Leistungen möglichst kostendeckend oder gewinnbringend» angeboten werden. Wo dies nicht möglich sei, sorgten die Institutionen durch genügend hohe Vermögenserträge für den Ausgleich und den Erhalt der Zukunftsfähigkeit.