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Keine Jagd auf meinem Grundstück

Mai 31, 2021

Österreichische Grundeigentümer klagen vor Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

In Österreich sind Eigentümer von Grundstücken außerhalb geschlossener Ortschaften - wie in Deutschland - automatisch Mitglieder der örtlichen Jagdgenossenschaft. Die Jagdgenossenschaft ist zur Ausübung der Jagd auf dem Genossenschaftsjagdgebiet (Genossenschaftsjagd) befugt. Immer mehr Grundeigentümer in Österreich können es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass Jäger auf ihren Grundstücken Tiere tot schießen. Einige dieser Grundstücksbesitzer erhoben durch alle Instanzen Beschwerde bis zum Österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) und beriefen sich auf die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gegen die Zwangsbejagung. Doch der Österreichische Verfassungsgerichtshof kam im Oktober 2017 zu dem Urteil, dass Grundstückseigentümer die Jagd auf ihren Flächen und die verpflichtende Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft auch gegen ihre ethische Überzeugung weiter hinnehmen müssen. (VfGH, Urteil vom 10.10.2017, E 2446/2015 ua) Daraufhin legten mehrere Grundstückseigentümer Beschwerde vor dem höchsten europäischen Gericht ein. Dort kommt nun offenbar Bewegung in die Sache. https://zwangsbejagung-ade.de/oesterreich/index.html

Ganz Österreich ist abseits der Siedlungsgebiete ein Jagdrevier. So wird die Jagd auch auf privaten Wald- und Wiesengrundstücken ausgeübt – auch gegen den Willen und die ethische Überzeugung des Eigentümers. Doch die Zwangsbejagung verstößt gegen die Menschenrechte, sofern der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2012 in einem Urteil gegen die Bundesrepublik Deutschland. Vorausgegangen waren ähnliche Urteile 1999 gegen Frankreich (Chassagnou and Others v. France, nos. 25088/94 and 2 others, 29.4.1999) und 2007 gegen Luxemburg (Schneider v. Luxemburg, No. 2113/04, 10.7.2007). 

Tierschützer und Veganer möchte die Jagd auf seiner 1,6 Hektar großen Wald- und Wiesenfläche nicht länger hinnehmen
Familie Scherhaufer aus St. Aegidi in Oberösterreich stellte 2015 einen Antrag auf Jagdfreistellung ihres 1,6 Hektar großen Wald- und Wiesenfläche bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Schärding. Werner Scherhaufer und seine Familie lehnen das Töten von Tieren ab. »Ich bin aus ethischen Gründen Veganer, weil für mein Essen kein Tier sterben soll. Aus diesem Grund bin ich auch gegen die Jagd«, erklärt der Tierfreund. »Auf meinem Grundstück soll kein Tier von einem Jäger erschossen werden. Daher will ich, dass mein Grundstück jagdfrei gestellt wird.« 
Anfang September 2016 wurde Familie Scherhaufer ein Bescheid mit der Ablehnung der Jagdfreistellung zugestellt. Dies wollten die Grundstückseigentümer nicht hinnehmen und erhoben Beschwerde durch alle innerstaatlichen Instanzen unter Berufung auf die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Nachdem auch der Österreichische Verfassungsgerichtshof die Jagdfreistellung ablehnte, brachten die Grundstückseigentümer Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. 

Tierfreunde fordern Jagdverbot auf ihren 3 Hektar Waldgrundstück
Auch die Tierfreunde und Vegetarier Josef Greiner und seine Partnerin Eleonore Fischer aus Engelhartszell in Oberösterreich wollen seit vielen Jahren die Jagd auf ihrem drei Hektar großen Waldgrundstück in den steilen Hängen des Donautals verbieten lassen. Die beiden lehnen die Jagd aus ethischen Gründen grundsätzlich ab. 
Josef Greiner bewirtschaftet seinen Wald seit den 1980er Jahren ökologisch. »Die Jagdfreistellung ist mir ein großes Anliegen«, so der Waldbesitzer. »Wir Menschen sollten aufhören, uns als Herren über die Natur aufzuspielen, uns als Teil von ihr empfinden und den Tieren und Pflanzen als Mitlebewesen begegnen.« 
Nachdem die zuständigen Behörden den Antrag auf Jagdfreistellung abgelehnt hatten, erhoben Josef Greiner und Eleonore Fischer Beschwerde durch alle innerstaatlichen Instanzen bis zum Österreichischen Verfassungsgerichtshof. Nun ist auch ihre Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig. 

Hoffnung auf baldiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Die österreichischen Grundstückseigentümer hoffen nun, dass sie vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in ihren in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Eigentumsrecht und dem Menschenrecht auf Gewissensfreiheit und Vereinigungsfreiheit bestätigt werden. 
Die Tierfreunde können aufgrund ihrer ethischen Überzeugung nicht länger hinnehmen, wenn ihre privaten Grundstücke für die Jagd zur Verfügung stehen müssen. Die Grundstückseigentümer sind seit vielen Jahren aus ethischen Gründen Vegetarier und Veganer und lehnen das Töten von Tieren ab. Darum können sie es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass Jäger auf ihren Ländereien Tiere tot schießen.  
Sie hoffen auf ein baldiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und eine entsprechende Änderung der Jagdgesetzgebung, so dass österreichische Grundeigentümer die gleiche Möglichkeit bekommen wie deutsche Grundeigentümer: ihre Grundstücke aus ethischen Gründen jagdrechtlich befrieden zu lassen.
Ausführliche Informationen über die Antworten des Anwalts der Beschwerdeführer auf spezifizierende Fragen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und die rechtlichen Grundlagen finden Sie hier:
https://zwangsbejagung-ade.de/oesterreich/index.html

von Brigitta Gerber 08 März, 2024
Sehr begrüssenswert!! Und lange darauf gewartet.
von Brigitta Gerber 01 März, 2024
Abstimmen ist wichtig!
von Brigitta Gerber 23 Jan., 2024
Sehr lesenswert!
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